Literaturübersetzer haben Vergütungsregeln mit Verlagen ausgehandelt

Literaturübersetzer haben Vergütungsregeln mit Verlagen ausgehandelt

Beitrag von Punto Italiano | Mai 2014

Dantes „Göttliche Komödie“, Umberto Ecos „Der Name der Rose“ oder die Krimis von Andrea Camilleri um den Commissario Montalbano – wer nicht selbst über ausreichende Italienischkenntnisse verfügt, kennt diese Werke dank ihrer Übersetzer.
Doch die Literaturübersetzer in Deutschland kämpfen schon seit Jahren um angemessene Honorare – und es kann nicht geleugnet werden, dass sie für ihre wichtige Arbeit, ohne die den meisten der Zugang zu Werken von fremdsprachigen Autoren verwehrt wäre, oft zu wenig verdienen: Eine vom Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) durchgeführte Einkommensstudie aus dem Jahr 2011 hat ergeben, dass hauptberuflich tätige Literaturübersetzer selbst bei guter Auftragslage und Auslastung ein Einkommen erzielen, das am Rand des Existenzminimums liegt. (Quelle: „Literaturübersetzende in Deutschland: ein Lagebericht. Ergebnisse der VdÜ-Umfrage 2011“ – Download der pdf-Datei)

Zum 1. April 2014 nun ist eine Gemeinsame Vergütungsregel in Kraft getreten, die der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelt hat.
Vorausgegangen waren jahrelange erfolglose Verhandlungen zwischen Verwerterseite – den Verlagen – und Urheberseite – den Übersetzern, vertreten durch den Verband VdÜ, denn gemeinsame Regeln für eine angemessene Vergütung waren bereits mit der Urheberrechtsnovelle von 2002 gefordert worden. Darauf folgten Gerichtsklagen zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Anspruchs auf Anpassung bestehender Verträge zugunsten der Übersetzer, Mediationen und schließlich der Gang vor den Bundesgerichtshof.

Die Vergütungsregel definiert nun erstmals eine angemessene Honorierung für Literaturübersetzer. Vorgesehen ist eine Mindest-Grundvergütung pro Normseite sowie eine laufende Beteiligung am Absatz der verkauften Exemplare sowie an Lizenzerlösen, beispielsweise für Taschenbuchrechte. Denn schließlich haben Übersetzer an der deutschen Fassung der von ihnen übersetzten Werke Urheberrechte. Daher steht ihnen neben dem Seitenhonorar auch eine Beteiligung an den Verkäufen des Buchs und der Verwertung der Rechte zu.
Erstunterzeichner der GVR sind die Verlage C. Hanser, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt, Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag. Weitere Verlage sollen zur Unterzeichnung der GVR gewonnen werden.

Der Wortlaut der Vergütungsregel kann auf der Internetseite des Verbandes www.literaturuebersetzer.de unter „Aktuelles“ heruntergeladen werden.